Wir buchen & archivieren für SIE - Papierlos!

Allgemeine Frage

Was ist das besondere an der FIBU24?

Fibu24 ist die zeitgemäße Antwort technischen Fortschritts. Die wesentlichen Vorteile nur durch Fibu24 aktuell möglich:

  1. Papierlose Buchhaltung und Lohnbuchhaltung - Sie brauchen kein Papier mehr, und bekommen auch kein Papier von uns zurück. Alles ist Online archiviert.                                                                                                                                                                                                  1
  2. Sie können zu jeder Zeit an jedem Ort auf Ihre Auswertungen zugreifen (z.B. brauchen Sie eine Info bei Ihrem Banktermin usw.)
  3. Es stehen Ihnen Auswertung nach Ihrem individuellen Bedarf einfach und übersichtlich zur Verfügung. Mit der aktuellen BMD Software wurde hier die Revolution in Sachen Buchhaltung geschaffen!
  4. Sie haben zu keinem Zeitpunkt eine vertragliche Bindung. Allein nur Ihre Zufriedenheit zählt (siehe Zufriedenheitsgarantie der FIBU24)

Was ist die Zufriedenheitsgarantie?

Nur wenn Sie zufrieden sind zahlen Sie. Wenn Sie unzufrieden sind, wollen wir es wieder gutmachen, wenn Sie einverstanden sind. Ansonsten können Sie unsere Dienstleistung sofort einstellen ohne weitere Kosten.


Welche technische Voraussetzung brauche ich bezüglich meiner EDV?

Ob sie es glauben oder nicht – sie brauchen lediglich einen Web-Browser (z.B. Internet Explorer) und einen PDF Reader. Wenn Sie keinen PDF Reader haben können Sie Ihn auch bei uns kostenfrei downloaden. Zudem stellen wir Ihnen für den Scanner eine Software zur Verfügung, mit welcher Sie die Buchhaltungsbelege unsortiert einscannen können.


Ist die Daten-Sicherheit gewährleistet?

Auf Grund der SSL Verschlüsselung des Webservers für die Buchhaltung können die Daten nicht manipuliert werden. (d.h. kein direkter Zugriff auf die Daten, keinen Schreibzugriff nur Lesezugriff, zwischen Ihnen und den Daten besteht eine Physische Trennung). Sie müssen Ihr System mit entsprechenden Viren- und ggf. Firewall - Programmen schützen, dass kein anderer Ihre Daten mitlesen kann! Hierfür finden Sie auf dem Markt entsprechende Software!



Zur Finanzbuchhaltung

Warum entfällt das Sortieren und Transportieren der Belege zum Buchungsbüro?

Wir benötigen Ihre Belege nicht zwingend in Papierform. Wenn wir Ihre Belege per Email eingescannt erhalten, reicht dieses vollkommen aus. Sortieren und physischer Transport selber oder per Post entfallen. Sie haben Ihre Belege bei sich und können so jederzeit den Überblick z.B. über offene Rechnungen und dergleichen überschauen. Natürlich bieten wir auch den Service ihre Belege einzuscannen.


Habe ich die Möglichkeit bei einer Online Buchhaltung Änderungen oder Nachträge in meiner Buchhaltung einzubringen?

Mit Ihrer Registrierung haben Sie Ihren persönlichen Buchhalter und können jederzeit eine Info per Email zusenden. Sie wird zeitnah bearbeitet und alle daraus resultierenden Veränderungen eingebunden.


Sind meine Daten im elektronischen Belegarchiv sicher?

Unser Belegarchiv ist so sicher! dass sogar unsere Versicherung von unserer Sicherheitsstruktur 100% überzeugt, so dass sie im Falle jeglichen Schadensfall vollständig ersetzen wird.


Muss ich meine Originalbelege trotz Archivierung weiterhin aufbewahren?

In Bezug zur Finanzverwaltung müssen Sie keine Originalbelege aufbewahren. Voraussetzung  hierfür ist ein zertifiziertes Archivierungssystem. Zivilrechtlich gesehen fehlen diesbezüglich noch endgültige gesetzliche Regelungen. Aufgrund dieser Unsicherheiten wie z.B. Originalbelege für Garantieleistungen ist es ratsam, solche Belege aufzubewahren. In jedem Fall ist es ein entscheidender Vorteil durch die Archivierung eine Übersicht der archivierten Formulare zu haben und somit Suchzeiten erheblich zu verkürzen.



Zur Lohnbuchhaltung

Bekomme ich meine Daten zuverlässig und termingerecht?

Sie bekommen Ihre Daten rechtzeitig vorausgesetzt wir haben alle Informationen für die Erstellung der Löhne bei uns.


Kann ich ausschließlich meine Lohnabrechnungen bei FIBU24.AG überlassen?

Sie entscheiden, ob wir Ihre Buchhaltung, Lohnbuchhaltung oder beides zugleich für sie leisten. Für die Übersicht einer plausiblen Bewertung ist es seitens der Buchhaltung vorteilhaft, beides im Überblick zu haben. Hierin können wir Sie auch informativ unterstützen.


Welche Unterlagen werden für die Lohnabrechnungen benötigt?

Wir benötigen einmalig folgende Unterlagen:
• Kopie der Lohnsteuerkarten (Vorder- und Rückseite)
• Sozialversicherungsausweis
• Mitgliedsnachweis der Krankenkasse
• Kopie der Lohnabrechnungen Ihrer Mitarbeiter (aktuelle/letzte)
• Lohnkonto oder Personalstammblatt
• Überweisungsjournal sowie Beitragsnachweise (Krankenkassen) in Kopie
• Unseren ausgefüllten Erfassungsbogen für die Firmenstammdaten


Was mache ich bei einer Lohnbuchprüfung?

Unsere Lohnbuchhaltung erstellt Ihnen alles. Sie brauchen nur noch das gewünschte Prüfungsjahr z.B. auf eine CD brennen und der Lohnprüfung überreichen. Sollte fachmännischer Rat gefragt sein, werden wir natürlich auf Anfrage Ihrerseits immer zur Verfügungen stehen und Sie in allen Fragen unterstützen.



Wechsel zu FIBU24.AG?

Kann ich jederzeit zu FIBU24.AG wechseln?

Sie können jederzeit zu uns wechseln. Wir Verfügung über eine Vielzahl an Schnittstellen. Um eine fristgerechte Weiterführung ihrer Buchhaltung zu gewährleisten, lassen Sie uns einfach Ihren bisherigen Buchhaltungssystem und den aktuellen Stand Ihrer Buchhaltung wissen. Alles weitere übernehmen wir für Sie.


Entstehen durch den Wechsel und die Einrichtung zusätzliche Kosten?

Es entstehen durch einen Wechsel zur FIBU24 keine zusätzliche Kosten. Es gelten unsere aktuellen Preise mit den entsprechenden Tarifen. Für das Anlegen eines Online Archiv und für Möglichkeit 24 Stunden Online Ihre Daten zu lesen entfällt eine einmalige Einrichtungsgebühr. Aktuelle Tarife finden Sie unter der Rubrik "Preise".


Kann ich meinen bisherigen Steuerberater behalten?

Ja, Sie können Ihren Steuerberater weiterhin behalten. Durch FIBU24 vereinfachen Sie die Abläufe für Sie und Ihren Steuerberater. Er kann einen Zugriff zu Ihren Daten bekommen, indem Sie Ihre Zugangsdaten zu BMD.COM preisgeben. Somit erhält er Zugang aller erstellten Auswertungen. Wenn Sie wollen, können Sie auch die Dienstleistung eines Steuerberaters unserer Kooperation in Anspruch nehmen.
Ihr Vorteil hierbei: preiswerte Dienstleistung, gleiches Online Archiv – 24 h verfügbar. Fragen Sie uns einfach unter fragen@fibu24.ag


Kann ich meinen Scanner verwenden?

Ja, Sie brauchen nur unsere Software für die Erzeugung der erforderlichen TIF Dateien herunterladen. Damit Scannen Sie einfach ihre Unterlagen ein schicken Sie per Email an uns. Trennen Sie lediglich Ein- und Ausgangsrechnungen.


Wenn ich selber keinen Scanner habe?

Kein Problem. Wir können Ihre Unterlagen für Sie einscannen oder Sie besorgen sich einen günstigen Scanner ihrer Wahl oder ein unser technischer Service setzt sich mit Ihnen in Verbindung. Einfach eine Info an service@fibu24.ag mit kurzer Beschreibung des Bedarfs.


Welche technischen Voraussetzungen müssen bei meiner EDV gegeben sein?

Ob sie es glauben oder nicht – sie brauchen lediglich einen Web-Browser (Internet Explorer), einen Internet-Anschluss und einen PDF Reader. Wenn Sie keinen PDF Reader haben, können Sie Ihn auch bei uns kostenfrei downloaden. Zudem stellen wir Ihnen für den Scanner eine Software zur Verfügung, mit welcher Sie die Buchhaltungsbelege einscannen können. Mit dem Internet Explorer ist die Auswertung getestet und 100% qualitativ lesbar.


 

Ihre Vorteile

90% weniger Verwaltungsaufwand für Sie!
Aktuelle und aussagekräftige Monatsabschlüsse
Keine Sortierung Ihrer Belege notwendig
24 Stunden an jedem Ort verfügbar
Zeitersparnisse von mindestens 80%